Kündigung
Eine Kündigung dieses Vertrages erfolgt rechtzeitig bis spätestens 8 Wochen vor dem festgesetzten Anreisetag. Bei einer späteren Kündigung ist die Einrichtung "Haus Sudetenland" berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, die sich wie folgt staffelt:
Soweit der Vertragspartner nachweist, dass dem "Haus Sudetenland" ein geringerer Schaden entstanden ist, muss er nur den tatsächlichen angefallenen Schaden ersetzen.
Belegungszeit
Mindestbelegungszeit sind zwei Übernachtungen. Bei Tagungen mir nur einer Übernachtung erhöht sich der Tagessatz um 6,50 €/Person. Bei vorzeitiger Abreise werden die gebuchten Übernachtungen voll berechnet.
Teilnehmerzahl
Mindestteilnehmerzahl beträgt im Regelfall 22 Personen. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl (möglich) bitte die Modalitäten mit der Heimleitung abstimmen, sie erreichen uns unter Tel.: 08638/9448 0; Fax 08638/944820.
Preise
Der Tagessatz Vollpension beinhaltet eine Übernachtung plus 3 Mahlzeiten. Nichteingenommene Mahlzeiten werden nicht rückvergütet. Fahrräder können vom Haus ausgeliehen werden. Bei Inanspruchnahme von Medien des Hauses ist eine Grundleihgebühr zu entrichten. Die Miete für den Flügel beträgt 25,00 €/Tag.
Buchungs- u. Zahlungsmodalitäten
Rechnungsbeträge von Maßnahmen bis zu einer Gesamtsumme von 1100,00 € müssen am Abreisetag in bar oder per Scheck ausgeglichen werden. Rechnungsbeträge über 1100,00 € können per Überweisung ausgeglichen werden, sofern rechtzeitig im Voraus eine Anzahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Endsumme erfolgt ist. Restüberweisungen müssen binnen 14 Tagen nach Maßnahmenende erfolgen.
Bankverbindung
Sparkasse Waldkraiburg BLZ 711 510 20
Kontonummer: 102 160
Die Buchung kommt nach schriftlicher Bestätigung (Belegungsvertrag) durch beide Vertragspartner zustande.
Wäsche
Bettwäsche wird seitens des Hauses gestellt und muß nicht mitgebracht werden. Handtücher bitte mitbringen!
Getränke
Das Mitbringen eigener Getränke ist nicht erlaubt! Das Haus hat einen eigenen Ausschank und Verkauf. Getränke stellen wir den Gruppen in Selbstverwaltung zur Verfügung (Kommission).
Haftung
Für Schäden, die durch die Teilnehmer einer Maßnahme verursacht werden, haftet der durchführende Veranstalter. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Haus Sudetenlandes auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungshilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Diese Beschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt (HygieneVO)
Turnhallen und Sportplätze
Veranstalter, die solche Einrichtungen benötigen, werden gebeten, sich rechtzeitig mit dem Haus Sudetenland bezüglich der Terminvereinbarung abzusprechen. Die grundsätzliche Genehmigung der Stadt ist erforderlich.
Mithilfe im Haus
Zur Aufrechterhaltung der günstigen Preisgestaltung unseres Hauses sind wir auf die Unterstützung unserer Gäste, beim Auf- und Abtragen im Speisesaal, beim Abtrocknen in der Küche und beim Abziehen der Betten sowie bei der Mülltrennung angewiesen.
Programmgestaltung
Wir sind gerne bereit, bei der Programmgestaltung sowohl im voraus als auch aktiv an Ort und Stelle mitzuwirken. Schulklassen weisen wir darauf hin, möglichst den eigenen Bus hier zu behalten, da die geographische Lage unserer Stadt tägliche Ausflüge möglich macht. Die durchführenden Lehrkräfte machen wir auf die Möglichkeit der Halbpension aufmerksam.